ÖPG-Dissertationspreis

ÖPG-Dissertationspreis

 

Die ÖPG vergibt, gemäß Beschluss durch den Vorstand der ÖPG vom 20.4.2022, den ÖPG-Dissertationspreis, einen Förderungspreis für hervorragende Dissertationen auf den Gebieten der Physik repräsentiert durch alle ÖPG-Fachausschüsse. Dieser Beschluss erfolgte auf Anregung des ÖPG-Vorstandes vom 21.2.2022.

Ziel des Preises ist die Belebung und Förderung der wissenschaftlichen Aktivitäten von jungen Wissenschaftlern. Insbesondere sollen junge Kollegen motiviert werden, zu den Aktivitäten der ÖPG-Fachausschüsse beizutragen. Die ÖPG vergibt die Preise höchstens einmal jährlich, wobei keine Teilung möglich ist, und die ÖPG-Fachausschüsse überreichen die Preise.

Die auszuzeichnenden Dissertationen müssen an österreichischen Universitäten eingereicht und approbiert worden sein. Weiters sollen die Approbationen nicht länger als zwei Kalenderjahre zurückliegen. Im Sinne der Nachwuchsförderung sollten die Preisträgerinnen bzw. die Preisträger in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein, außer es können Kinderbetreuungszeiten objektiv berücksichtigt werden. Vorbedingungen: 2 Jahre ÖPG-Mitgliedschaft und eine vorangegangene Präsentation bei einer ÖPG-Jahrestagung.

Anträge auf Auszeichnung einer Dissertation können durch jedes Mitglied der ÖPG gestellt werden, nicht aber von der / vom Auszuzeichnenden selbst. In der Regel muss ein Teil der auszuzeichnenden Arbeit auf einer vorangegangenen ÖPG-Jahrestagung vorgetragen worden sein. Die Anträge sind zeitgerecht, unter Beilage einer ausführlichen Begründung und einer Kopie der Promotionsurkunde und der auszuzeichnenden Dissertation, den zuständigen Vorsitzenden der fachlich passenden Fachausschüsse elektronisch zu übermitteln. Der Einreichtermin wird in der jährlichen Ausschreibung derart festgelegt, dass eine ausreichende Begutachtungsfrist vor Drucklegung des Programmes der Jahrestagung der ÖPG gewährleistet ist.

Über die Anträge entscheiden zunächst die jeweiligen ÖPG-Fachausschüsse mit der Mehrheit (d.h. mit mehr als der Hälfte) der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder eines vom jeweiligen Fachausschuss bestimmten Auswahlkomitees. Den Vorsitz führen die amtierenden Vorsitzenden der jeweiligen Fachausschüsse. Zur Beschlussfähigkeit ist die persönliche Anwesenheit von zumindest 3 Mitgliedern der jeweiligen Fachausschüsse notwendig. Bei Befangenheit eines der Mitglieder des Auswahlkomitees bestimmen die jeweiligen Vorsitzenden der betroffenen Fachausschüsse ein Ersatzmitglied des Auswahlkomitees.

Die Vorschläge der ÖPG-Fachausschüsse (eine Kandidatin / ein Kandidat pro ÖPG-Fachausschuss) sollen rechtzeitig bis Ende Mai dem ÖPG-Vorstand bekannt gegeben werden, damit sie noch vor der ÖPG-Vorstandssitzung vor dem Sommer vorliegen. Die finale Reihung erfolgt durch den ÖPG-Vorstand (also nicht erw. Vorstand), mit der Option, dass der Vorstand externe Gutachten einholen kann, aber nicht muss. Eine Beschlussfassung hat möglichst vor der Drucklegung des Programmes der Jahrestagung der ÖPG, jedenfalls aber vor der Jahrestagung der ÖPG, zu erfolgen. Die nochmalige Beschlussfassung über eingereichte Arbeiten im darauffolgenden Jahr ist möglich.

Die ÖPG-Dissertationspreise werden von der ÖPG vergeben und sind jeweils mit 1.000 Euro dotiert (standardmäßig 3 Preise zu je Euro 1000, bei Bedarf und Beschluss maximal 5 Preise zu je Euro 1000), die aus den Mitteln der ÖPG zur Verfügung gestellt werden. Die jeweiligen ÖPG-Fachausschüsse überreichen bei der Jahreshaupttagung der ÖPG die Auszeichnungsurkunden, verbunden mit einem Vortrag der Preisträger im Rahmen einer Young-Minds-Session.

Der Victor-Franz-Hess-Preis wird in diese Ausschreibung inkludiert, somit wird bei einem Dissertations-Preis, welcher dem FAKT zugeordnet wird, der Name Victor-Franz-Hess-Preis angefügt.