Verhaltenskodex
Auszug aus der Geschäftsordnung - 7. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Der Verhaltenskodex der ÖPG beinhaltet die ethischen Mindestnormen, zu deren Beachtung sich die Mitglieder der ÖPG verpflichten.
Denn jedes Mitglied ist auch Mitglied der Gemeinschaft der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und teilt deren besondere Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Die Mitglieder unterstützen die Entwicklung der Wissenschaft. Dazu anerkennen und beachten sie das für alle Wissenschaften in allen Ländern gültige Grundprinzip der Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Die ÖPG verurteilt wissenschaftliches Fehlverhalten und ächtet sowohl Betrug in der Wissenschaft als auch deren vorsätzlichen Missbrauch.
Verhaltenskodex der Österreichischen Physikalischen Gesellschaft (ÖPG)
Die Österreichische Physikalische Gesellschaft (ÖPG) setzt sich dafür ein, Vielfalt zu respektieren und wertzuschätzen und Inklusivität, gegenseitigen Respekt und Höflichkeit in jeder Form der Kommunikation zu fördern. Es werden keine Beleidigungen, unangenehme oder herabwürdigende Äußerungen oder Handlungen wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung geduldet.
Teilnehmende an von der ÖPG organisierten oder geförderten Veranstaltungen, oder an damit verbundenen Aktivitäten unter ihrer Schirmherrschaft, müssen sich im Einklang mit der Mission der ÖPG professionell und konstruktiv verhalten. Als teilnehmend gilt jede Person, die in irgendeiner Funktion an einer Veranstaltung teilnimmt.
Unprofessionelles oder belästigendes Verhalten jeglicher Art wird nicht toleriert. Dazu gehören unangemessene oder kontinuierliche ungebetene Interventionen oder Einschüchterungen, unangemessene Sprache, Witze oder Kommentare, anstößige Bilder, und alle Aussagen, die zu diskriminierenden Interpretationen führen könnten.
Personen, die sich als Opfer betrachten, werden ermutigt, die sich schlecht benehmende Einzelperson direkt darüber zu informieren, dass sein/ihr Verhalten und/oder seine/ihre Kommentare nicht erwünscht sind. Wenn eine persönliche Lösung des Problems nicht möglich ist, kann der Vorfall entweder den Organisatoren der Veranstaltung oder einem Mitglied des ÖPG-Vorstands gemeldet werden. Jede Meldung wird vertraulich behandelt. Die meldende Person wird gebeten, alle relevanten Einzelheiten des Fehlverhaltens aufzuschreiben.
Nach Eingang einer Meldung über Fehlverhalten ernennt die ÖPG einen Mediator oder eine Mediatorin. Diese/r Mediator/-in spricht mit der meldenden Person, dem mutmaßlichen Opfer (falls es sich nicht um dasselbe handelt) und dem/r mutmaßlichen Täter/-in und ruft potentielle Zeugen auf. Die ÖPG kann vor weiteren Maßnahmen weitere rechtliche oder professionelle Beratung einholen. Die Sanktionen können von einer offiziellen Verwarnung, dem Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung, bis hin zur Benachrichtigung von Sicherheitsdiensten und zuständigen Behörden reichen.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung der Österreichischen Physikalischen Gesellschaft, Basel, 4. September 2023